Warum Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Eine Krankheit kann jeden treffen.

Thema: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Einen plötzlichen Unfall oder schwere Krankheit kann jeden treffen. Um so wichtiger ist es Vorsorge zu tragen. Damit sichergestellt ist, dass nicht Fremde wichtige Entscheidungen für Sie treffen.

Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?

Die Anwort ist sehr einfach zu beantworten. Jeder braucht eine Vorsorgevollmacht, für den Fall, dass Sie wegen Unfall oder schwerer Krankheit selbständig keine Entscheidungen mehr treffen können. Es besteht der weiterverbreitete Irrglaube, dass die Angehörigen in solchen Fällen die Entscheidungen für Sie treffen dürfen. Dem ist aber nicht so. Es kann also passieren, dass das Gericht eine völlig fremde Person zum Betreuer bestellt, der weder die betreute Person, noch dessen Wünsche kennt.

Was kann mit einer Vorsorgevollmacht alles geregelt werden?

Mit der Vorsorgevollmacht können auf den Bevollmächtigten fast alle Angelegenheiten des Lebens übertragen werden. Hier ein paar Beispiele:

  • Vertretung vor Behörden und Gerichten.
  • Entscheidungen zur Gesundheits- und Pflegeobsorge.
  • Maßnahmen der Vermögensverwaltung wie Annahme von Geldern, Begleichung von Verbindlichkeiten und Abschluß von Verträgen.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Grundsätzlich besteht keine Formvorschrift bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht. Aus Beweisgründen sollte sie aber schriftlich verfasst werden. Lediglich in Fällen, wo der Bevollmächtigte Grundstücksgeschäfte oder unternehmerisch oder handelsrechtlich tätig werden soll ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Zu beachten ist weiterhin, dass gewisse Unternehmen wie z.B. Banken für eine Vollmacht eigene Formulare verwenden. Um spätere Probleme zu vermeiden sollten im Vorfeld die Bedinungen des jeweiligen Unternehmens abgeklärt werden.

Was regelt eine Patientenverfügung?

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie festlegen, wie Sie medizinisch behandelt werden wollen, wenn Sie etwa durch einem Unfall oder schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage sind ihren Willen zu äußern. Ähnlich wie bei der Vorsorgevollmacht haben Angehörige nicht automatisch das Recht über die Behandlung zu entscheiden. Im Zweifelsfall wird ein Arzt wohl eher zu den lebensverlängernden Maßnahmen tendieren. Der Wunsch nach einer gewissen Behandlung oder auch nicht Behandlung bindet auch den Bevollmächtigten oder Betreuer.

Welchen Inhalt kann eine Patientenverfügung haben?

In der Regel werden bei einer tödlich verlaufenden Krankheit gewisse therapeutische Maßnahmen ausgeschlossen, wie z.B. die Verabreichung von bestimmten Medikamenten, Bluttransfusionen, Reanimationen oder Operationen. Das heißt aber nicht, dass jegliche ärtzliche oder pflegerische Tätigkeit eingestellt wird. Die Grundversorgung und gabe von Schmerzmittlen wird auf jeden Fall fortgeführt. Es werden vielmehr, wenn im Vorhinein geregelt, die lebensverlängernden Maßnahmen eingestellt.

Auf welche Weise muss eine Patientenverfügung errichtet werden?

Voraussetzung für eine rechtsgültige Patientenverfügung ist die Schriftlichkeit und Volljährigkeit der betroffenen Person. Zu ihrer Gültigkeit bedarf es keiner notariellen Beurkundung. Es reicht aus, wenn die Patientenverfügung eigenhändig unterschrieben wird. Auf jeden Fall sollte eine Patientenverfügung durch einen Experten vorher überprfüft werden, um Widersprüche oder Ungenauigkeiten zu vermeiden.

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Dr. phil. Dipl. sc pol. Stephan J. Lang*
*Gastprofessor an der GTU Tiflis/Georgien von 2013 - 2019

  • 25 Jahre Berufserfahrung als Anwalt im Erbrecht.
  • Fachanwalt für Erbrecht, Mediator und zertifizierter Testamentsvollstrecker.
  • Für meine Mandaten bin ich bei dringenden Fällen auch nach den Geschäftszeiten erreichbar.
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