Warum ein Testament errichten?

Wir zeigen Ihnen die Vorteile.

Thema: Testament

Mit einem Testament können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und Ihr Vermögen nach Ihrem Willen auf die Nachkommen verteilen. Lediglich der Pflichtteilsanspruch muss beachtet werden.

Warum ist ein Testament sinnvoll?

Wird kein Testament errichtet, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das heißt Ihr Vermögen geht an die nächsten noch lebenden Verwandten. Dabei kann es in Erbengemeinschaften zu Streitereien kommen oder es erhält eventuell eine von Ihnen ungeliebte Person einen Erbteil. Daher ist es wichtig ein Testament zu errichten, um den Ehepartner vor möglichen finanziellen Risiken zu bewahren oder sein Wohnrecht abzusichern.

Auf welche Weise kann ich ein Testament errichten?

Eine letztwillige Verfügung kann auf mehreren Wegen errichtet werden. Die bekanntesten zwei Möglichkeiten sind das eigenhändige Testament und die Errichtung des Testaments durch einen Notar. Weitere Möglichkeiten sind noch der Erbvertrag, das Ehegattentestament oder das Vermächtnis. Wir beraten Sie gerne, welche Art der letztwilligen Verfügung in Ihrem Fall am Besten passt.

Was muss ich beim handschriftlichen Testament beachten?

Das Testament muss eigenhändig und handschriftlich geschrieben werden und am Ende mit Vornamen und Familiennamen unterschrieben werden. Es ist zwar nicht zwingend, es sollte auch Zeit und Ort der Errichtung genannt werden um früher errichtete Testamente außer Kraft zu setzen. Um Streitigkeiten zu Vermeiden sollten im Nachhinein hinzugefügte Passagen mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden.

Welchen Inhalt kann ein Testament haben?

Grundsätzlich können Sie für Ihr Vermögen einen oder mehrere Rechtsnachfolger bestimmen. Sie müssen lediglich den Pflichtteilsanspruch Ihrer Kinder, Enkel oder den Ehegatten / eingetragenen Partner berücksichtigen. Nicht erlaubt ist es, die Erbschaft an sittenwidrige Bedingungen zu knüpfen. Auch kann es Sinn machen einen Ersatzerben einzusetzen, für den Fall das der ursprünglich eingesetzte Erbe vor dem Erblasser verstirbt. Aufgrund der Komplexität und durch juristische Laien oft widersprüchlich verfassten Formulierungen, raten wir daher das Testament nur mit fachlicher Beratung zu errichten.

Wann ist der Erblasser überhaupt testierfähig?

Testierfähigkeit fehlt, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments an einer krankhaften Störung des Geistes, einer Geistesschwäche oder einer Bewusstseinsstörung gelitten hat. Das Nachlassgericht prüft dies nur, wenn sich einer der Erben darauf beruft. Danach holt in den meisten Fällen das Nachlassgericht Aussagen von Zeugen ein, die den Erblasser zu Lebzeiten noch gekannt haben, um sich ein Bild vom Geisteszustand des Erblassers machen zu können. Auch die Anordnung eines psychiatrischen oder neurologischen Gutachten ist nicht ungewöhnlich.

Wo kann ich mein Testament sicher verwahren?

Das handschriftliche Testament kann beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt werden. Hier wird wie bei einem öffentlichen Testament, die letztwillige Verfügung im Zentralen Testamentsregister hinterlegt. Dies stellt mit Abstand die sicherste Verwahrungsform da. Damit umgehen Sie das Risiko einer Vernichtung durch einen möglicherweise übergangen Erben.

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Dr. phil. Dipl. sc pol. Stephan J. Lang*
*Gastprofessor an der GTU Tiflis/Georgien von 2013 - 2019

  • 25 Jahre Berufserfahrung als Anwalt im Erbrecht.
  • Fachanwalt für Erbrecht, Mediator und zertifizierter Testamentsvollstrecker.
  • Für meine Mandaten bin ich bei dringenden Fällen auch nach den Geschäftszeiten erreichbar.
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